Sportordnung

  1. Lockpicking ist ein ehrenhafter Sport und darf nicht zu illegalen Zwecken missbraucht werden. Der Schutz der Privatsphäre Dritter steht an oberster Stelle.
  2. Grundsätzlich ist nur das Öffnen von eigenen Schlössern erlaubt.
  3. Sollte ein Fall eintreten, dass man mit einem fremden Schloss arbeiten muss, so ist die (am Besten schriftliche!) Erlaubnis des Besitzers einzuholen.
  4. Es sind beim Lockpicking immer die gesetzlichen Bestimmungen des Landes zu beachten.
Security B-Sides Vienna 2012 - (25.01.2012)
 
Gewinner der 1. Österreichischen Lockpicking-Meisterschaft - (07.01.2012)
 
Lockpicking Stand auf dem Austrosec Bildungsforum - (29.10.2011)
 
Lockpicking auf der BSides Vienna - (08.06.2011)
 
Picken zum Auftakt des Jungend- und Sportzentrums - (15.04.2011)
 
OpenLocks.at ist offizieller Verein! - (18.03.2011)
 
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