Sportordnung
- Lockpicking ist ein ehrenhafter Sport und darf nicht zu illegalen Zwecken missbraucht werden. Der Schutz der Privatsphäre Dritter steht an oberster Stelle.
- Grundsätzlich ist nur das Öffnen von eigenen Schlössern erlaubt.
- Sollte ein Fall eintreten, dass man mit einem fremden Schloss arbeiten muss, so ist die (am Besten schriftliche!) Erlaubnis des Besitzers einzuholen.
- Es sind beim Lockpicking immer die gesetzlichen Bestimmungen des Landes zu beachten.
- Security B-Sides Vienna 2012 - (25.01.2012)
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- Gewinner der 1. Österreichischen Lockpicking-Meisterschaft - (07.01.2012)
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- Lockpicking Stand auf dem Austrosec Bildungsforum - (29.10.2011)
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- Lockpicking auf der BSides Vienna - (08.06.2011)
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- Picken zum Auftakt des Jungend- und Sportzentrums - (15.04.2011)
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- OpenLocks.at ist offizieller Verein! - (18.03.2011)
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